Rechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung bietet Dir Schutz und finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten oder beruflichen Bereich. Sie deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere Ausgaben im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Für Konsumenten besteht im Rechtsschutz prinzipiell freie Rechtsanwaltswahl, die aber vom Versicherer insbesondere durch nicht empfehlenswerte Selbstbehaltsvarianten eingeschränkt werden kann.
Da es bei vielen Rechtsschutz-Bausteinen mehrmonatige Wartezeiten gibt, solltest Du die Rechtsschutzversicherung möglichst früh abschließen. Liegen die Ursachen vor dem Ablauf dieser Wartezeiten besteht kein Deckungsanspruch. Du kannst Dich also nicht später für ein bestehendes Problem in den Rechtsschutz "einkaufen".
Im Rechtsschutz können unter gewissen Voraussetzungen auch Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, etc. mitversichert sein. Hierbei handelt es sich insbesondere um den gemeinsamen Wohnsitz, das Alter sowie die Erwerbstätigkeit. Es ist daher äußerst wichtig, dass Du uns immer über die veränderten Gegebenheiten informierst, um immer den besten Versicherungsschutz für Deine Liebsten zu gewährleisten und Deckungslücken zu vermeiden.
Im Falle der Inanspruchnahme ist es besonders wichtig, im Vorhinein eine Deckungsanfrage durch Deinen Rechtsanwalt machen zu lassen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet keinen allumfassenden Schutz für jegliches Rechtsproblem, deckt aber viele wichtige Bereiche ab:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz (hier besteht normalerweise keine freie Rechtsanwaltswahl!)
- Arbeitsgerichtsrechtsschutz
- Sozialversicherungsrechtsschutz
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Erbrechtsschutz
- Familienrechtsschutz
- KFZ-Rechtsschutz inkl. KFZ-Vertrags-Rechtsschutz
- Liegenschaftsrechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten
- Liegenschaftsrechtsschutz für vermietete Objekte
etc.